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abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist, oder wenn
der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will, oder sonst
Zweifel über den Zuschlag bestehen.
13. Der Versteigerer darf für den Einlieferer bis zum vereinbarten
Mindestverkaufspreis (Limit) auf das Los bieten ohne dies anzuzeigen
und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden oder
nicht. Zum Schutz des eingelieferten Objekts kann der Versteigerer
den Zuschlag unterhalb des Limits an den Einlieferer erteilen; in
diesem Fall handelt es sich um einen Rückgang.
14. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf seine eigene
Rechnung. Der Vertrag kommt erst durch Zuschlag zustande. Das
zugeschlagene Höchstgebot ist der Nettopreis.
15. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 25 % (Internet-Auktions-
plattformen können davon abweichen), plus der aus dem Aufgeld
resultierenden Mehrwertsteuer erhoben. Im Nachverkauf wird ein
Aufgeld von 27 % erhoben, plus der aus dem Aufgeld resultierenden
Mehrwertsteuer.
16. Das Widerrufsrecht findet keine Anwendung. Fernabsatzverträge,
die in Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden,
finden auf Internet-Gebote im Rahmen des Internet-Live-Mitbieten-
Systems (Ziff. 7) und auf Telefon-Gebote (Ziff. 9) keine Anwendung.
17. Besteht die Notwendigkeit zur Einholung einer Ausfuhrgenehmi-
gung für Kulturgut, so gehen hierfür anfallende Kosten zu Lasten
des Käufers (100 Euro je Genehmigung).
18. Zahlungen erfolgen in EURO (€) und sind unverzüglich nach
Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungen des Käufers sind grund-
sätzlich nur durch Überweisung an den Versteigerer auf das von ihm
angegebene Konto zu leisten. Die Erfüllungswirkung der Zahlung
tritt erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Versteigerers
ein. Zahlungen per Kreditkarte (Visa, Master, Amex) sind nur bis
zu einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro möglich. Alle Kosten und
Gebühren der Überweisung (inkl. der dem Versteigerer abgezoge-
nen Bankspesen) gehen zu Lasten des Käufers, soweit gesetzlich
zulässig und nicht unter das Verbot des § 270a BGB fallend. Das
Eigentum geht erst nach erfolgter Zahlung auf den Käufer über,
und das Auktionsgut wird erst danach ausgeliefert bzw. übergeben.
Für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder
Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen / Zahlungsmittel haftet
der Versteigerer nicht.
19. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des bank-
üblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen
Verzugszinses nach §§ 288, 247 berechnet. Außerdem kann der Ver-
steigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflicht-
verletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten
Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der
Gesamtforderung erheben, es sei denn der Käufer weist nach, dass
ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden
ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des
konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser ist hierbei auch
so zu berechnen, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion
mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers be-
stimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer für
einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung
und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich
Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen hat; auf
einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch, und seine
Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem
neuen Zuschlag. Der säumige Käufer wird zu künftigen Geboten
nicht zugelassen Mit Eintritt des Verzuges werden sämtliche For-
derungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig.
20. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die Sachen sofort nach der Auk-
tion in Empfang zu nehmen. Mit der Übergabe geht die Gefahr für
nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Käufer
über. Gegenstände, die nicht abgeholt werden, können ohne Mah-
nung im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einer
Spedition eingelagert werden.
21. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines
Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich
aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalo-
gangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlos-
sen, sofern Zemanek-Münster oder seine Erfüllungsgehilfen nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche
Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im
Übrigen gilt Ziffer 4.
22.a. Verpackung und Versand
Verpackung und Versand Ihrer Objekte sind ein unverbindlicher
Service unseres Hauses, und betragen innerhalb Deutschlands
pauschal 50 Euro / europaweit 80 Euro bei Standardformaten. Für
alle übrigen Länder erheben wir eine Pauschale von 50 Euro zuzügl.
gewichts- und volumenabhängigen Versandkosten. Gesonderte
Speditionsaufträge sowie Sperrgut und internationale Transporte
richten sich nach dem wirtschaftlichsten Anbieter und werden
extra berechnet. Für gerahmte Bilder, Möbelstücke und Keramiken
kontaktieren Sie bitte Mail Boxes Etc. Aschaffenburg (mbe0020@
mbe.de Tel: +49 (0)6021 625 9090). Die Versendung ersteigerter
Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Kosten und
Gefahr. Bei CITES-pflichtigen Objekten bitten wir Sie zu beachten,
dass ein uneingeschränkter Handel nur innerhalb der Europäischen
Gemeinschaft erlaubt ist. Ein Versand in Drittländer ist zur Zeit nicht
möglich, bzw., es kann eine Ausfuhrgenehmigung in Drittländer für
Objekte aus geschützten Materialien nur unter strengen Bedingun-
gen erteilt werden.
22.b. Transportversicherung
Eine obligatorische Transportversicherung deckt Risiken, die mit
dem regulären Transport verbunden sind. Die Kosten für die Trans-
portversicherung und Schadensregulierung trägt der Käufer. Nach
Anlieferung hat der Käufer die Sachen unverzüglich auf Schäden
zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzei-
gen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind
ausgeschlossen.
22.c. ZollerklärungDen Service einer Zollerklärung bieten wir ab
einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro für nur 100 Euro an, bei
geringeren Beträgen ist eine Voranmeldung nicht notwendig. Für
die USA gelten gegebenenfalls gesonderte Bedingungen.
23. Bei der Besichtigung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder
Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang
haftet.
24. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den
Nachverkauf oder Freiverkauf von Auktionsgut.
25. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit ge-
setzlich zulässig, Würzburg.
26. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht;
das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs
(CISG) findet keine Anwendung.
27. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so
bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt § 306 Abs. 2 BGB.
28. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Deutsch,
Englisch und Französisch verfügbar. Maßgebend ist stets die deut-
sche Fassung, wobei es für Bedeutung und Auslegung der in diesen
Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe ausschließlich auf
deutsches Recht ankommt.